Grundschule
Pirna-Neundorf

Die Ganztagsangebote 


Ganztagsangebote an der Grundschule Pirna-Neundorf
Mit unseren Ganztagsangeboten wollen wir an die Lebenswelt aller Schülerinnen und Schüler anknüpfen und ihnen die bestmögliche individuelle Förderung ermöglichen. Die Angebote tragen zu einer verbesserten Lern- und Lebenskultur bei, fördern einen lebensnahen und schülerorientierten Unterricht und ermöglichen zugleich eine abwechslungsreiche sowie sinnvolle Freizeitgestaltung.

In unserer Schule werden den Kindern ganztägige Angebote sowohl in offener Form am Nachmittag als auch in gebundener Form am Vormittag unterbreitet. Während der Unterrichtszeit können die Eltern – mit Blick darauf, wo ihr Kind besondere Unterstützung benötigt – eine Auswahl treffen. Diese dienen der gezielten Förderung und Forderung in verschiedenen Lernbereichen und sind für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule Pirna-Neundorf verbindlich.

Die Ganztagsangebote im Nachmittagsbereich bleiben weiterhin freiwillig. Nach erfolgter Anmeldung besteht jedoch eine verbindliche Teilnahme für ein halbes Schuljahr. Am Nachmittag können die Kinder frei entscheiden und ihre individuellen Begabungen, Interessen und Neigungen weiterentwickeln.

Die Ganztagsangebote ergänzen zudem unseren Schulhort. Außerschulische Kooperationspartner, Vereine und Eltern unterstützen uns mit viel Engagement, sodass die Ganztagsangebote zu einem unverzichtbaren Bestandteil unserer Schule geworden sind.

Außerschulische Kooperationspartner, Vereine und Eltern unterstützen uns mit viel Engagement, damit Ganztagsangebote zu einem unverzichtbarem Teil unserer Schule werden. 


Übersicht der GTA im Schuljahr 25/26 - nachmittags

Die Kinder der Klasse 1 tragen sich bitte jetzt schon mit ein, starten aber erst im Halbjahr.




Übersicht der GTA im Schuljahr 25/26 - vormittags

- werden in drei Durchgängen mit je 10 Einheiten durchgeführt

- jedes Kind muss sich für drei verschiedene GTA entscheiden












Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.


Die Zuweisung stammt aus Steuermitteln. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischem Landtag beschlossenem Haushaltes zur Verfügung gestellt. Bei allen Pressemitteilungen und Informationsdrucksachen über das Vorhaben ist über die Mittelherkunft mit folgendem Text hinzuweisen: "Diese Maßnahme wir mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes."